|
Die Thomasgemeinde wählt am 21. Juni 2009 einen neuen Kirchenvorstandswahl. Der Kirchenvorstand leitet die Gemeinde und trifft alle wesentlichen Entscheidungen. Der Kirchenvorstand ist wichtig - deshalb ist es wichtig, dass möglichst viele Gemeindemitglieder die Mitglieder des Kirchenvorstands wählen. ![]() Allgemeine Information zur Kirchenvorstandswahl Wer darf wählen? Jedes Gemeindemitglied, das am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten zur Gemeinde gehört, darf wählen. Wahlberechtigt sind die Gemeindemitglieder, die im Wählerverzeichnis stehen. Bis 14 Tage vor der Wahl können Gemeindemitglieder Auskunft über die Speicherung ihrer Angaben im Wählerverzeichnis verlangen. Eine Berichtigung ist bis zum Wahltag möglich.
Wie ist der Wahlvorschlag entstanden? Der Kirchenvorstand von Thomas hat einen "Benennungsaus¬schuss" eingerichtet, zu dem die Pfarrerin, bisherige Mitglieder des Kirchenvorstands und berufene Gemeindemitglieder gehörten. Dieser Ausschuss hat den Wahlvorschlag erstellt – zuerst vorläufig, nach der Gemeindeversammlung am 1. März 2009 endgültig. Begründete Einsprüche gegen den Wahlvorschlag kann jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied innerhalb zweier Wochen beim Dekanatssynodalvorstand erheben. Wie viele Kandidierende braucht es? In der Thomasgemeinde braucht es mindestens 13 Kandidaten, weil der Kirchenvorstand 10 Mitglieder haben wird. Es müssen mindestens ein Viertel mehr Kandidatinnen und Kandidaten aufgestellt werden, als Mitglieder zu wählen sind. Der Wahlvorschlag, der am 1. März der Gemeinde präsentiert wurde, enthält 14 Namen. Die Wahlunterlagen Rechtzeitig vor der Wahl, etwa Mitte Mai, erhalten alle Wahlberechtigten zentral vom Rechenzentrum der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) per Post Ihre Wahlbenachrichtigungskarte. Bringen Sie diese bitte zur Wahl am 21. Juni von 9 bis 10 und von 11 bis 16 Uhr mit. Das Wahllokal ist im Thomas-Gemeindezentrum, Röderring 30 A. Ausfüllen des Stimmzettels Kreuzen Sie höchstens so viele Namen an, wie Mitglieder im Kirchenvorstand zu wählen sind – also maximal 10. Stimmzettel mit zu vielen angekreuzten Namen sind ungültig! Briefwahl Auch Briefwahl ist möglich - bis zum Freitag vor der Wahl muss der Briefwahlschein schriftlich oder mündlich im Gemeindebüro der Thomasgemeinde, Telefon 06 41 / 5 21 91, beantragt werden. Briefwähler bekommen den Briefwahlschein dann zusammen mit dem Stimmzettel zugesandt. Dieser muss ausgefüllt spätestens bis zum Ende der offiziellen Wahlzeit am Wahltag beim Wahlvorstand eingegangen sein. Die Kirchenvorstandswahl 2009 Die Kandidatinnen und Kandidaten Nachrichten aus der Thomasgemeinde © Evangelische Thomasgemeinde Giessen Impressum Kontakt Email Web-Site selfmade |